Erbrecht und Nachfolgeplanung

Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer erbrechtlichen Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen. Insbesondere gehören Testamentsvollstreckungen zu unserem spezialisierten Tätigkeitsbereich.

Unser Augenmerk gilt auch der Gestaltung und Strukturierung Ihres Vermögens unter Berücksichtigung des ehelichen Güterrechts und ihrer familiären Verhältnisse. Oftmals läßt sich sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich eine erhebliche Reduzierung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer durch Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erzielen. Wir achten bei unserer Beratung, daß bei der Planung derartiger Konzepte, trotz ihrer steuerlichen Attraktivität, auch die Vermögensinteressen des Vermögensinhabers gewahrt bleiben.

Bei Erbauseinandersetzungen, ob einvernehmlich oder streitig, sind wir verläßliche Partner. Wir sind für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen als auch bei der Abwehr solcher Ansprüche, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, tätig.

Wir beraten Sie in allen Fragen der Vorsorge im Krankheits- oder Betreuungsfall, in denen eine ausreichende persönliche rechtliche und finanzielle Absicherung benötigt wird. Hierfür stellen wir Ihnen Betreuungsregelungen, Vorsorgevollmachten für den Krankheitsfall oder Patientenverfügungen zur Verfügung, die wir eigens für Sie entwickeln.

Wir erstellen für Sie steuerlich tragfähige Konzepte für die Unternehmens- und Privatvermögensnachfolge. Selbstverständlich übernehmen wir zudem die Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen und stehen Ihnen, in unvermeidbaren Konfliktfällen mit der Finanzbehörde, auch im Einspruchs- und Klageverfahren bei.